Zuganmeldung für die Teilnahme mit Kraftfahrzeugen am Fastnachtsumzug in Kastel - Kostheim
Auszüge aus der Umzugsordnung und den Wagenbaurichtlinien
l) Es ist Ihre Aufgabe, die Aufbauten der Fahrzeuge statisch, belastungsfähig usw. durch einen Sachverständigen abnehmen zu lassen. Für alle durch die Ladung bzw. Aufbauten der Fahrzeuge auftretenden Unfälle müssen Sie im Einzelfall in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht hierüber den konkreten Nachweis führen.
Alle Fahrzeuge, die am Umzug teilnehmen, benötigen ein TÜV - Gutachten !
Ausnahmen:
Personenkraftwagen (Cabrios), Kleintransporter und -busse (Feldapotheken) und Traktoren ohne Aufbauten, sowie Pkw-Anhänger zum Transport von Material o h n e Personenbeförderung
o) Die Personenbeförderung auf den Zugwagen während der An- und Abfahrt außerhalb des Veranstaltungsraumes ist nicht zugelassen. Eine Ausnahmegenehmigung hierfür wird nicht erteilt. Die Zuwiderhandlung kann mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige bis zu 500,00 € bestraft werden.
Wichtiger Hinweis!
Wagenregelmaße für Zugmaschinen und Anhänger inklusive Ladung und Aufbauten:
Höhe: 4m | Breite: 3m | Länge Einzelfahrzeug: 12m | Länge Zugmaschine mit Anhänger: 18m
Alle Wagen mit TÜV-Gutachten müssen bis 12:00Uhr im Aufstellungsgebiet eingetroffen sein!